
Anschlussfinanzierung bei Immobiliendarlehen
Die meisten Immobiliendarlehen, die in Deutschland abgeschlossen werden, sind an eine so genannte Zinsbindung gekoppelt. Für den Zeitraum der Zinsbindung (welcher sich meist über 10 bis 15 Jahren erstreckt) ist der Zinssatz gesichert und kann nicht verändert werden. Für die Darlehensnehmer bedeutet das, dass sie somit auf der sicheren Seite sind.
Ist das Ende einer Zinsbindung erreicht, so läuft das jeweilige Darlehen aus. Als Folge dessen muss eine Anschlussfinanzierung vorgenommen werden. Natürlich gibt es auch einige Immobilieneigentümer denen es gelingt, ihr Darlehen bis zum Ende der ersten Zinsbindung vollständig zu tilgen – jedoch ist deren Anteil verhältnismäßig gering. Die meisten Darlehensnehmer müssen mindestens eine Anschlussfinanzierung vornehmen, bis sie ihr Darlehen vollständig getilgt haben.
Sobald es um die Anschlussfinanzierung geht, werden sämtliche Karten neu gemischt. Zwar verlängern die meisten Darlehensnehmer ihre Immobilienfinanzierung bei der bisherigen Bank, jedoch werden auch hier neue Konditionen vereinbart. Meist fällt den Leuten nur auf, dass sich der Zinssatz ändert, jedoch können auch weitere Vertragsbestandteile, wie zum Beispiel die Höhe der zulässigen Raten für Sondertilgungen, angepasst werden.
Möglichkeiten für Darlehensnehmer
Wenn man einmal davon absieht, dass es den Darlehensnehmern offen steht, die Restschuld ihres Immobiliendarlehens mit Eigenkapital abzulösen (also das Darlehen vollständig zu tilgen), so gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Anschlussfinanzierung vorzunehmen. Die erste Möglichkeit wurde bereits angeschnitten, nämlich die Verlängerung des Darlehens beim bisherigen Darlehensgeber. Diese Variante bezeichnet man in der Bankenwelt als Prolongation.
Auch wenn viele Darlehensnehmer der Meinung sind, sie müssten ihr Immobiliendarlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei der bisherigen Bank verlängern, so trifft das nicht zu. Es steht ihnen genauso gut offen, ein Darlehen bei einer anderen Bank aufzunehmen um damit die Restschulden bei der alten Bank abzulösen. In solch einem Fall spricht man auch von einer Umschuldung. Eine weitere Möglichkeit der Anschlussfinanzierung stellt der Abschluss eines Forwarddarlehens dar, wobei es sich hierbei um eine spezielle Variante von Umschuldungsdarlehen handelt.
Auf den folgenden Seiten können Sie mehr über die einzelnen Varianten der Anschlussfinanzierung erfahren.
- Prolongation
- Umschuldung
- Forwarddarlehen