
Eigentümergrundschuld
Die Umwandlung einer bestehenden Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld ist dann vorteilhaft, wenn man in Zukunft eventuell erneut ein Immobiliendarlehen aufnehmen möchte.
Unter einer Eigentümergrundschuld versteht man eine bereits im Grundbuch eingetragene Grundschuld, die auf den Eigentümer der Immobilie umgeschrieben wird. Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um eine Alternative zur Grundschuldlöschung, die immer mehr Anklang findet. Denn sollte man in Zukunft erneut ein Immobiliendarlehen aufnehmen wollen, so muss keine neue Grundschuld eingetragen werden, da die Abtretung der Eigentümergrundschuld günstiger ist.
Rein theoretisch könnte man eine Grundschuld, die auf den Eigentümer der Immobilie lautet, auch neu in das Grundbuch eintragen lassen. Allerdings würde das nur bedingt Sinn machen, da sie im Bedarfsfall noch an den Gläubiger abgetreten werden muss - und dann wäre es günstiger, erst zu diesem Zeitpunkt eine Neueintragung vorzunehmen.
Ebenso wie bei der Grundschuldlöschung kann die Umwandlung einer bestehenden Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld erst dann vom Grundbuchamt vorgenommen werden, wenn eine Löschungsbewilligung vom Gläubiger vorliegt.