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Grundschuldlöschung: wie Sie Grundschulden löschen können

Nach der Darlehenstilgung wünschen viele Eigentümer eine Grundschuldlöschung. Die Löschung von Grundschulden wird vom Grundbuchamt vorgenommen, sofern eine Löschungsbewilligung vorliegt.

Nach der vollständigen Rückzahlung eines Immobiliendarlehens sind viele Eigentümer daran interessiert, dass die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden gelöscht werden. Sofern eine erneute Darlehensaufnahme nicht angedacht ist, ist diese Entscheidung nicht verkehrt.

Eine Grundschuldlöschung wird nach der Tilgung des Darlehens natürlich nicht automatisch vorgenommen. Wenn man die Grundschulden löschen lassen möchten, gilt es sich sowohl mit der Bank als auch mit dem Grundbuchamt in Verbindung zu setzen. Nur das Grundbuchamt kann mit der Grundschuldlöschung beauftragt werden. Allerdings darf die Löschung der Grundschulden vom Grundbuchamt nur dann vorgenommen, wenn der Eigentümer eine Löschungsbewilligung vorlegen kann. Folglich gilt es diese zunächst einmal zu beantragen.

Die Löschungsbewilligung sollte man am besten unmittelbar nach der Tilgung des Darlehens beantragen. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die Banken mit den Vorgängen noch vertraut. Sollte man die Löschung erst etliche Jahre später vornehmen, kann es sich schon deutlich schwieriger gestalten, in den Besitz der Löschungsbewilligung zu gelangen.

Alternative zur Löschung von Grundschulden

Man muss sich nicht zwangsweise für eine Grundschuldlöschung entscheiden. Sollte man in Zukunft erneut ein Darlehen aufnehmen wollen, so ist es nicht verkehrt, wenn bestehende Grundschulden an die Bank abgetreten werden können. Denn eine Grundschuldabtretung ist günstiger als eine Neueintragung. Deshalb ist es in vielen Fällen ratsam, eine Grundschuld in eine so genannte Eigentümergrundschuld umzuwandeln. Diese kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt abgetreten werden.