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Grundschuldzinsen

Der Unterschied zwischen Grundschuldzinsen und Darlehenszinsen sorgt bei vielen Darlehensnehmern für Verwirrung. Allerdings besteht diesbezüglich kein Zusammenhang.

Der eigentliche Betrag, auf den eine Grundschuld lautet, bezeichnet man auch als Grundschuldnominalbetrag. Sollte es zur Zwangsversteigerung kommen, so steht dieser Betrag dem jeweiligen Gläubiger zu, sofern im Rahmen der Vollstreckung ein ausreichend hoher Preis erzielt wird. Sollte die Grundschuld mit einem Grundschuldzins ausgestattet sein, so steht dem Gläubiger sogar ein noch höherer Betrag zu. Die Grundschuldzinsen dienen zur Deckung weiterer Kosten. Dazu zählen beispielsweise Gerichtskosten, Zinsen etc.

Die Höhe der Grundschuldzinsen wird im Rahmen der Grundschuldeintragung festgelegt. Die Banken geben in aller Regel genau vor, wie hoch der Grundschuldzins sein muss, damit die Grundschuld als Sicherheit dienen kann. Die durchschnittliche Höhe des Zinssatzes beläuft sich auf 15 Prozent.

Verwechslung mit dem Darlehenszins

Irrtümlicherweise nehmen viele Darlehensnehmer an, dass die Grundschuldzinsen in Verbindung mit den Darlehenszinsen stehen. Doch diesbezüglich besteht kein Zusammenhang. Sollten einem die Bankunterlagen mit den Informationen zur Grundschuldeintragung vorliegen, muss man sich also keine Sorgen machen, wenn die Zinsen der Grundschuld auf einen anderen Betrag als die Darlehenszinsen lauten.