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Notaranderkonto: was das ist und welche Kosten anfallen

Zwar stellt die Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto eher die Ausnahme dar, dennoch bestehen Banken einige oder Insolvenzverwalter auf diese Form der Abwicklung.

Im Rahmen eines Immobilienerwerbs kann es unter Umständen erforderlich sein, dass die Kaufpreiszahlung über ein so genanntes Notaranderkonto abgewickelt wird. Dies ist ein Konto, das durch einen Notar treuhänderisch verwaltet wird.

Die Kaufpreiszahlung bzw. die Abwicklung über ein Anderkonto kann zum Beispiel dann erforderlich sein, wenn der Verkäufer insolvent ist und der Erlös nicht direkt an den Verkäufer, sondern an dessen Gläubiger geleitet werden soll. Ein weiteres Beispiel stellt die vorzeitige Auszahlung von Immobiliendarlehen dar. Mit vorzeitig ist gemeint, dass die Auszahlung vor Eigentumsumschreibung erfolgt - in solchen Fällen bestehen sehr viele Banken auf einer Anderkontoabwicklung.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Kaufpreisabwicklungen über Anderkonten mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Für die treuhänderische Verwaltung erheben Notare die so genannte Hebegebühr, deren Höhe vom Betrag des treuhänderisch zu verwaltenden Kapitals abhängig ist und prozentual berechnet wird. Je höher der Kaufpreis ist, desto höher wird auch die Hebegebühr ausfallen.