
Prolongationsrisiko und Zinsänderungsrisiko
Bei Baufinanzierung darf das Prolongationsrisiko nicht unterschätzt werden. Wer einen niedrigen Tilgungssatz vereinbart, sollte entsprechende Sicherheitsmaßnahmen treffen, um dem Zinsänderungsrisiko nicht zu sehr zu unterliegen.
Beim Prolongationsrisiko handelt es sich um ein Zinsrisiko / Zinsänderungsrisiko, das einen Großteil der Darlehensnehmer betrifft. Es besteht immer dann, wenn keine vollständige Tilgung des Immobiliendarlehens innerhalb oder zum Ende der Zinsbindung vorgesehen ist. Denn sollte das Darlehen nicht getilgt werden und somit eine Anschlussfinanzierung erforderlich sein, so wird der Darlehenszins neu verhandelt. Die Hypothekenzinsen sind von der Entwicklung an den Zinsmärkten abhängig - und sollten die Zinsmärkte nach dem Abschluss des ersten Darlehens gestiegen sein, so müssen die Darlehensnehmer im Rahmen der Anschlussfinanzierung fortan einen höheren Zinssatz in Kauf nehmen.
Sollte die Restschuld nicht sehr hoch sein, so wird einem der höhere Zinssatz kaum Schwierigkeiten bereiten. Ist es hingegen so, dass die Restschuld noch sehr hoch ist (weil beispielsweise ein niedriger Tilgungssatz vereinbart wurde), so können einem die gestiegenen Hypothekenzinsen ernsthafte Schwierigkeiten bereiten. Deshalb sollte man das Prolongationsrisiko auf gar keinen Fall unterschätzen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen treffen. Sollte zum Beispiel ein niedriger Tilgungssatz vorgesehen sein, so ist es auf keinen Fall verkehrt, eine lange Zinsbindung zu wählen. In Zeiten steigender Hypothekenzinsen ist es auch nicht verkehrt, ein Forwarddarlehen abzuschließen, um somit einem Zinsanstieg schon frühzeitig entgegenwirken zu können.