|->
finanzen-fachwissen.de - Infos zu zahlreichen Finanzthemen

Vorfälligkeitsschutz

Der vorzeitige Ausstieg aus einem Darlehensvertrag ist üblicherweise mit ganz immensen Kosten verbunden. In Abhängigkeit von der Restlaufzeit, dem Restschuldbetrag sowie der aktuellen Situation an den Zinsmärkten müssen Darlehensnehmer, die ihre Darlehen kündigen, eine mehr oder weniger hoch ausfallende Vorfälligkeitsentschädigung entrichten.

Folglich sind nur die wenigsten Immobilieneigentümer daran interessiert, ihre Darlehen vorzeitig zu kündigen. Nur leider gibt es immer wieder Situationen, in denen ihnen gar keine andere Wahl bleibt. Es sind fast immer veränderte Lebensumstände, die die Menschen dazu führen, ihre Immobilienfinanzierung zu kündigen. Arbeitslosigkeit, Scheidungen oder Todesfälle können dazu führen, dass ein Verkauf der Immobilie und somit eine Auflösung des Darlehensvertrags erforderlich wird. Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Arbeitsmärkte immer mehr verändern und es heutzutage immer häufiger vorkommt, dass wir aus beruflichen Gründen in andere Städte, Regionen oder gar Länder ziehen müssen. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass zunehmend mehr Leute ihre Darlehen vorzeitig kündigen möchten.

Glücklicherweise gibt es inzwischen einige Banken, die eine Lösung für das Problem gefunden haben und es ihren Kunden ermöglichen, ohne die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Immobiliendarlehen aussteigen zu können. Hierbei handelt es sich um den so genannten Vorfälligkeitsschutz.

Der Vorfälligkeitsschutz kann mit einer Art Versicherung verglichen werden. Meist ist er nie fester Bestandteil eines Darlehensvertrags, kann aber gegen eine zusätzliche Gebühr abgeschlossen werden. Je nach Bank beläuft sich die Höhe der Kosten für den Schutz auf ungefähr 500 bis 1.000 Euro. Bei einigen Kreditinstituten muss die Gebühr direkt bezahlt werden, bei anderen wird sie mit dem Darlehen verrechnet.

Das Prinzip des Vorfälligkeitsschutzes ist ganz simpel. Es werden mehrere Härtefälle festgelegt, bei deren Eintritt es den Darlehensnehmern gestattet ist, die Finanzierung zu kündigen - und zwar ohne Zahlung der Vorfälligkeitszinsen. Es kann zwar von Bank zu Bank geringfügige Unterschiede geben, doch verallgemeinert kann man von den folgenden Härtefällen sprechen: Arbeitslosigkeit, Scheidung, Tod eines Darlehensnehmers / Ehepartners, berufsbedingter Umzug sowie dem Verkauf der Immobilie.